Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.05.2024 hat für Aufsehen gesorgt: Zwar äußerte sich das Gericht nicht zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts bei der Grundsteuer, stellte jedoch klar, dass ein abweichender, niedrigerer Wert für Grundstücke im Einzelfall nachgewiesen werden kann. Damit gewinnt die Rolle des Immobiliengutachters weiter an Bedeutung – insbesondere, wenn dieser nach DIN 17024 zertifiziert ist.

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1. Hintergrund: BFH-Entscheidung vom 27.05.2024

• Kein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit

Der BFH befasste sich in seinem Beschluss nicht mit der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer. Dies wird voraussichtlich noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

• Einfachrechtliche Zweifel

Die obersten Finanzrichter stellten fest, dass die angefochtenen Grundsteuerwertbescheide erhebliche Zweifel an ihrer rechtlichen Wirksamkeit aufwerfen.

• Aussetzung der Vollziehung

Aufgrund dieser Zweifel gewährte der BFH die beantragte Aussetzung der Vollziehung.

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2. Individueller Nachweis eines niedrigeren Werts

• Gesetzliche Lücke

Laut BFH fehlt im Gesetz eine ausdrückliche Regelung zum abweichenden Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Dies kann gegen das verwaltungsrechtliche Übermaßverbot verstoßen.

• Gutachterliche Expertise

Der BFH betonte, dass ein Immobiliengutachter – insbesondere einer, der nach DIN 17024 zertifiziert ist – den Nachweis eines niedrigeren Werts führen kann.

• Vielfältige Konstellationen

„Kleines Haus, großes Grundstück“, „individuelle Lagenachteile“ oder „stark abweichender Sanierungszustand“: Die Praxis zeigt, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen eine individuelle Bewertung massive Abweichungen zum pauschal festgestellten Grundsteuerwert ergeben kann.

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3. Bedeutung für Eigentümer und Investoren

• Chancen bei zu hohen Grundsteuerbescheiden

Wer der Auffassung ist, dass sein Grundsteuerwert zu hoch angesetzt wurde, kann mit einem fundierten Gutachten die individuelle Situation belegen.

• Nachweis für Behörden und Gerichte

Finanzämter und Gerichte akzeptieren häufig Gutachten von öffentlich bestellten oder DIN-17024-zertifizierten Sachverständigen als belastbare Entscheidungsgrundlage.

• Unterstützung durch reVex

Die reVex Immobilienbewertung GmbH verfügt über die entsprechende Expertise und Zertifizierung, um eine valide Wertermittlung zu erstellen und Eigentümer professionell zu beraten.

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Fazit

Die BFH-Entscheidung verdeutlicht, dass individuelle Umstände und Besonderheiten eines Grundstücks in der Grundsteuerbewertung stärker berücksichtigt werden können als bislang angenommen. Eigentümer, die den Verdacht haben, ihr Wert sei zu hoch angesetzt, sollten die Möglichkeit eines fundierten Gutachtens in Betracht ziehen. Mit zertifizierten Gutachtern nach DIN 17024 bietet reVex Immobilienbewertung GmbH verlässliche Unterstützung, um einen realistischen Grundstückswert zu ermitteln.