Drei Monate statt fünf Jahre? Mit dem neuen „Bau-Turbo-Gesetz“ will die Bundesregierung den Wohnungsbau massiv beschleunigen – und schafft damit die wohl größte bauplanungsrechtliche Reform seit Jahren.

Doch welche Folgen hat das für Bewertung, Planung und kommunale Praxis?


Das steckt hinter dem Bau-Turbo-Gesetz

Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen, der Bundesrat folgte am 17. Oktober. Das Gesetz tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2030.

Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen und Nachverdichtung sowie Umnutzung zu erleichtern.


Wesentliche Neuerungen im Überblick

  • § 246e BauGB – Experimentierklausel:

Kommunen dürfen künftig vom Bauplanungsrecht abweichen, um schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Damit werden Nachverdichtungen, Aufstockungen und Umnutzungen auch ohne Bebauungsplan möglich – ein echter Paradigmenwechsel für die Innenentwicklung.


  • Zustimmungsfiktion nach drei Monaten:

Entscheidet eine Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt.

Das verkürzt Verfahren erheblich, birgt aber neue Abstimmungs- und Haftungsrisiken.


  • § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB:

Abweichungen vom Bebauungsplan sind künftig leichter möglich, z. B. beim Bauen in zweiter Reihe, bei Aufstockungen oder bei der Umnutzung bestehender Gebäude.

Das erleichtert die Nachverdichtung im Bestand.


  • Lärmschutz & Quartiersmix:

Kommunen dürfen künftig von der TA Lärm abweichen, um Wohnen auch in gemischt genutzten Quartieren zu ermöglichen – mehr Flexibilität für urbane Räume.


  • Verlängerter Umwandlungsschutz:

In angespannten Märkten bleibt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weitere fünf Jahre untersagt.

Damit stärkt das Gesetz den Bestandsschutz und die Wohnraumsicherung.


Auswirkungen auf die Immobilienbewertung

1. Nachverdichtungspotenziale gewinnen an Bedeutung

Grundstücke mit Aufstockungs- oder Anbaupotenzial werden künftig stärker in Ertrags- und Lagebewertungen einfließen. Bewertende sollten diese Entwicklung aktiv berücksichtigen.


2. Kommunale Anwendung wird zum Bewertungsfaktor

Nicht jede Kommune wird den Bau-Turbo nutzen. Entscheidend ist, wie konsequent Gemeinden den § 246e anwenden – daraus entstehen regionale Bewertungsunterschiede, die künftig an Relevanz gewinnen.


3. Genehmigungsrisiko neu interpretieren

Die 3-Monats-Fiktion reduziert zwar Zeitrisiken, ersetzt aber keine Planungssicherheit. Für Gutachten gilt: Fristen, Rechtslage und lokale Praxis sind künftig genau zu prüfen.


4. Stabilität durch verlängerten Umwandlungsschutz

Die verlängerte Regelung kann Mietobjekte stabilisieren und damit Renditeerwartungen sowie Exit-Strategien beeinflussen – ein wichtiger Punkt für Investoren und Bewertende.


Fazit: Mehr Tempo, neue Bewertungsparameter

Der Bau-Turbo ist ein klares Signal für mehr Geschwindigkeit im Wohnungsbau – aber kein Allheilmittel.

Er gibt Kommunen mehr Handlungsspielraum, verändert aber zugleich die Bewertungslogik von Grundstücken und Beständen.


Wer künftig den Markt richtig einschätzen will, muss wissen:

Wo der Bau-Turbo gezündet wird, ändert sich auch der Wert.